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Raphael Lemkin


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Raphael LemkinRaphael LemkinRaphael Lemkin

Einem Verbrechen einen Namen geben: „Genozid“
Eine Erinnerung an Raphael Lemkin

Ulla Kux, Aktion Sühnezeichen

Vortrag von Ulla Kux als PDF

Wir verdanken ihm viel, aber wenige von uns kennen ihn. Dabei war er zeitweise ein bekannter Mann, zumindest unter Völkerrechtlern. Aber als Raphael Lemkin stirbt, im August 1959 in New York, ist er verarmt. Für seine Beerdigung ist kein Geld da; ein Grabstein wird gespendet. Darauf findet sich, unter seinem Namen, die Inschrift: „Father of the Genocide Convention“.

Wer war Raphael Lemkin? Über ihn als Mensch ist wenig bekannt. Wir wissen, wofür er sich eingesetzt hat. 1944, als er in den USA lebt, erscheint von ihm ein Buch von immerhin 700 Seiten. Es gibt keine groß angelegte Verlagswerbung, trotzdem findet das Buch in Fachkreisen Resonanz, weil darin ein neuer Begriff entwickelt wird: „Genocide“. Der Autor ist nicht besonders bekannt; man erkundigt sich und findet heraus, er sei ein polnisch-jüdischer Flüchtling und Jurist.
Im August 1941 bezeichnete der britische Premierminister Churchill die Vorgänge in Mitteleuropa in einer Radioansprache als „a crime without a name“ , ein namenloses Verbrechen. Wenn wir heute für bestimmte Verbrechen den Namen „Genozid“ aussprechen, beziehen wir uns auf Raphael Lemkin. Vor allem auf seiner Arbeit beruht die „Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“, die am 9. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Bis dahin war ein weiter Weg. Er beginnt, wenn man will, in einem Dorf namens Bezwodene, polnisch, heute in Weißrußland gelegen. Dort wird er am 24. Juni 1900 geboren, sein Vater ist Bauer und aschkenasischer Jude. Über Raphaels Jugend wissen wir wenig, aber er hat zwei Brüder. Er beginnt zunächst ein Studium der Philologie; später entscheidet er sich für ein Jurastudium in Lemberg (Lwow) und zeitweise in Heidelberg. 1926 erwirbt er den juristischen Doktorgrad. Er erlangt öffentliche Ämter, wird u.a. Sekretär des höchsten polnischen Appellationsgerichtes, dann Staatsanwalt. Aber vor allem geht es Raphael Lemkin um die Strafbarkeit von Verbrechen, die gegen Menschen als Angehörige einer Gruppe gerichtet sind. Das wird sein Lebensthema.
Schon in seiner Studienzeit interessieren ihn die „Istanbuler Prozesse“ von 1919-21, bei denen Führungspersonen des Osmanischen Reiches nach dem 1. Weltkrieg u.a. wegen der Straftaten angeklagt wurden, die wir heute „Völkermord an den Armeniern“ nennen; auch beschäftigt er sich mit irakischen Massakern an syrischen Christen. An den Verbrechen gegen die Armenier und den Istanbuler Prozessen orientiert er sich bei seinen Plädoyers für die Weiterentwicklung des Völkerrechts: International müsse abgesichert sein, dass bestraft werde, „wer aus Haß gegen eine rassenmäßige, konfessionelle oder soziale Gemeinschaft, oder zum Zwecke ihrer Ausrottung eine strafbare Handlung gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Würde oder wirtschaftliche Existenz einer solchen Gemeinschaft angehörigen Person unternimmt“ . Er wird zu internationalen Völkerrechts-Konferenzen eingeladen, nach Brüssel, Warschau, Kopenhagen, dann 1933 nach Madrid, wo er vor Juristen des Völkerbundes auf eine Konvention gegen die „Zerstörung nationaler, religiöser und rassischer Gruppen“ drängt. Er bleibt dort erfolglos. Außerdem kostet die Teilnahme an der Madrider Konferenz, die er auf eigene Kosten und ohne Urlaub unternahm, ihn in Warschau seine Stellung in einer Kommission zur Reform des polnischen Rechts.
Ende 1939, nach dem deutschen Angriff, schlägt Raphael Lemkin sich für sechs Monate in die polnischen Wälder; später in den USA erwähnt er eine Beteiligung an Untergrundaktivitäten. Dann entflieht er, über Litauen und die Ostsee, nach Schweden, nicht ohne zahlreiche Unterlagen des NS-Regimes. Er will die deutschen Verbrechen dokumentieren: weiter treibt ihn juristisch die Kodifizierung von systematischen, gruppenbezogenen Verbrechen und ihre Ahndung um. Er erlangt eine Beschäftigung an der Universität Stockholm und publiziert.
Er verläßt Schweden 1941 aufgrund einer Einladung an die Duke University im US-Bundesstaat North Carolina. Und arbeitet weiter: Für die polnische Exilregierung verfasst er 1943 einen Gesetzentwurf zur Bestrafung der deutschen Verbrechen. Dafür bildet er den Begriff „ludobojstwo“, zusammengesetzt aus den polnischen Worten „lud“ („Volk“) und „zabojstwo“ („Mord“). In seinem großen Werk „Axis Rule“ überführt er 1944 die polnische Bezeichnung mit Rückgriff auf das griechische „genos“ („Volk“) und das lateinische „caedere“ („töten“) in den neuen Begriff „genocide“. Die Definition von „Genozid“, „Völkermord“, entwickelt er hauptsächlich entlang der konkreten Verbrechen gegen die Armenier und die europäischen Juden.

1945, Kriegsende. Raphael Lemkin war allein geflohen. Aus seiner großen Familie überleben außer ihm nur sein Bruder Elias und dessen Ehefrau Liza.
Bei der Pariser Konferenz präsentiert er 1945 einen Entwurf für eine Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord. Er scheitert. Er hat kein Geld, er repräsentiert niemanden. Dann wird er für die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zum Assistenten des US-amerikanischen Chef-Anklägers Robert H. Jackson berufen.
Gegen Ende der Nürnberger Urteilsverkündigungen beschließt die junge UNO 1946 das Vorhaben, eine Konvention zu „Völkermord“ zu verabschieden. Der staatenlose Raphael Lemkin wird beauftragt, einen Entwurf vorzulegen. Sein Entwurf ist im Grunde längst fertig; seit 15 Jahren hat er dafür gefochten, immer mehr auch um die Prävention; inzwischen ist viel geschehen. Nun beginnt das politische Antichambrieren, Verhandeln; es ist mühsam, heikel. Am Ende wird die Konvention verabschiedet.

Und heute? Raphael Lemkin ruht auf dem Friedhof Mount Hebrew Cemetery in Queens, New York. Es heißt, sein Grab werde nicht oft besucht. Er hat nie geheiratet, hatte keine Kinder.
Es gibt etliche Vorschläge zur Weiterentwicklung von Raphael Lemkins Begriffen in der völkerrechtlichen Diskussion: Seine Definition sei zu unscharf, schwer anwendbar, und schlecht abzugrenzen von „crimes against humanity“. Mag sein. Zeitgenossen fanden ihn „naiv“ in seinem Vertrauen in das Völkerrecht. Mag sein. Und trotzdem, wenn wir, bei allen Unzulänglichkeiten, an die Strafgerichtshöfe zu Jugoslawien und Ruanda denken oder an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag: Wo stünden wir ohne Raphael Lemkin? Aufgrund namenloser Verbrechen kann man nicht anklagen, nicht anerkennen, was Recht und Unrecht ist.
Dennoch: Raphael Lemkin sprach zehn Sprachen. Zu wenige offenbar, ihn zu verstehen

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